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Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist Chef­sache - 5 rele­vante Schritte zum sicheren Unternehmen

Feb. 2021 | Aus der Praxis

Warum ist eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung so wichtig ?

Gefähr­dungen oder Risiken sind in der Arbeits­welt allge­gen­wärtig. Die rechts­kon­forme Durch­füh­rung einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist die Basis für eine wirk­same Präven­tion arbeits­be­dingter Gesund­heits- und Unfallgefahren.

In unserer Bera­tungs­praxis stellen wir hingegen immer wieder fest, dass es Unter­nehmen bzw. leitenden Verant­wort­li­chen schwer­fällt, die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung rechts­si­cher zu organisieren.

Der verant­wor­tungs­voll handelnde Arbeit­geber ist verpflichtet, Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung in der erfor­der­li­chen Tiefe als auch flächen­de­ckend durchzuführen.

Weit­sichtig agie­rende Unter­nehmen und kommu­nale Insti­tu­tionen verbinden jedoch Verpflich­tung und Inno­va­tion, um dadurch Poten­tiale zur Effi­zi­enz­stei­ge­rung zu schöpfen. Sei es durch den Einsatz von elek­tro­ni­schen Verfahren in der Zustands­do­ku­men­ta­tion, Robotik in der Reini­gung oder Sensorik bei der Wartung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Schutz von Beschäf­tigten, Vermei­dung persön­li­cher Haftungs­ri­siken, doch zudem Poten­tial für Effizienzsteigerung ! 

Welche Auswir­kungen hat die Corona-Pandemie auf die Gefährdungsbeurteilung ?

Die Corona-Pandemie führt zu gestie­genen Anfor­de­rungen an die Hygiene- und Sicher­heits­maß­nahmen am Arbeits­platz. Die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung bildet gerade in dieser heraus­for­dernden Zeit mehr denn je die Grund­lage für ein sicheres und gesundes Arbeiten. Im Rahmen einer "coro­nabe­dingten" Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung können Sie als Arbeit­geber gezielt den gebüh­renden Mix aus tech­ni­schen, orga­ni­sa­to­ri­schen und perso­nen­be­zo­genen Schutz­maß­nahmen ermit­teln und so Ihrer Verant­wor­tung gerecht werden.

Rechts­si­chere Analyse der aktu­ellen Gefähr­dungs­lage ist wichtig !

Worauf kommt es an ?

Folgende zentrale Aspekte sind bei der Durch­füh­rung einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung relevant :

  • Zutref­fende Bewer­tung der betrieb­li­chen Gefährdungssituation
  • Ermitt­lung der wesent­li­chen Gefähr­dungen des Arbeits­platzes bzw. der Tätigkeit
  • Beur­tei­lung der rele­vanten Arbeits­plätze bzw. Tätig­keiten einher­ge­hend mit Berück­sich­ti­gung beson­derer Personengruppen
  • Veran­las­sung geeig­neter Maßnahmen
  • Gebüh­rende Kontrolle der Wirksamkeit
  • Plau­sible und nach­voll­zieh­bare Dokumentation

Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist kein Hexen­werk, sondern viel­mehr mit einem prag­ma­ti­schen und gut struk­tu­rierten Ansatz zu bewerkstelligen

Betrach­tungs­be­reiche sind dabei formell nach Bereich, Abtei­lung, Insti­tu­tion etc.abgrenzbar oder funk­tional nach Arbeits­system, Prozess etc.

Die einschlä­gigen gesetz­li­chen Vorschriften verlangen einen syste­ma­tisch durch­dachten Prozess für Gefähr­dungs­be­ur­tei­lungen im Unter­nehmen. Dies umfasst :

  • Defi­ni­tion der Betrachtungsbereiche
  • Fest­le­gung des Aktualisierungsintervalls
  • Fest­le­gung der Zustän­dig­keiten und Abläufe
  • Ermitt­lung betrieb­li­cher Orientierungswerte
  • Fest­le­gung von Instru­menten für die Durchführung
  • Beauf­tra­gung oder Dele­ga­tion des Prozesses

Syste­ma­tisch durch­dachtes Vorgehen ist entscheidend !

Was ist der Unter­schied zwischen Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und Risikoanalyse ?

Oftmals werden die beiden Verfahren Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und Risi­ko­ana­lyse vermengt. Dabei bestehen gravie­rende Unterschiede :

Risi­ko­ana­lyse Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung
Allge­meine Aussagen zu Gefähr­dungen im Kontext über­grei­fenden Erkenntnisgewinns

Spezi­fi­sche Aussagen zu konkreten Gefähr­dungen in konkreten Arbeitssituationen.
Im Kern geht es um die Quan­ti­fi­zie­rung der Wahr­schein­lich­keit eines nega­tiven Ereig­nisses, was sich nur schwer­lich auf die Realität der Arbeits­stätte über­tragen lässt.

Die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung folgt einem Erkennt­nis­ziel, d.h. sie zielt darauf ab zu erkunden, ob Gefähr­dungen möglich ist, anstatt ledig­lich zu beschreiben, mit welcher Wahr­schein­lich­keit ein Ereignis stattfindet.

Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und Risi­ko­ana­lysen sind keine gleich­wer­tigen Verfahren !

FAZIT

Der Weg zur Wahr­neh­mung der Rolle als verant­wor­tungs­voller Unter­nehmer verlangt folgende Schritte :

  1. Gefähr­dungen ermitteln
  2. Risiko bewerten und Gefähr­dungen beurteilen
  3. Konkrete Maßnahmen festlegen
  4. Durch­füh­rung der Maßnahmen
  5. Kontrolle der Wirksamkeit

Methode Gefährdungsbeurteilung

Die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist ein betrieb­lich zu orga­ni­sie­render Prozess der Erkennt­nis­ge­win­nung, Maßnah­men­ab­lei­tung, Doku­men­ta­tion und Kontrolle, der für diese Aufgabe bestimmte pass­ge­naue Instru­mente in den Dienst nimmt.

Fragen Sie sich, ob Ihr Unter­nehmen noch besser aufge­stellt sein könnte ? Dann spre­chen Sie mich gern an. Wir unter­stützen Sie mit unserer praxis­er­probten Methodik dabei, Ihr Unter­nehmen nicht nur sicherer, sondern auch effi­zi­enter zu machen.

Kontakt
Prof. Dr. Michael Simon
michael.simon@simon-savas.de
T 069 95508988