Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung so wichtig ?
Gefährdungen oder Risiken sind in der Arbeitswelt allgegenwärtig. Die rechtskonforme Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für eine wirksame Prävention arbeitsbedingter Gesundheits- und Unfallgefahren.
In unserer Beratungspraxis stellen wir hingegen immer wieder fest, dass es Unternehmen bzw. leitenden Verantwortlichen schwerfällt, die Gefährdungsbeurteilung rechtssicher zu organisieren.
Der verantwortungsvoll handelnde Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungsbeurteilung in der erforderlichen Tiefe als auch flächendeckend durchzuführen.
Weitsichtig agierende Unternehmen und kommunale Institutionen verbinden jedoch Verpflichtung und Innovation, um dadurch Potentiale zur Effizienzsteigerung zu schöpfen. Sei es durch den Einsatz von elektronischen Verfahren in der Zustandsdokumentation, Robotik in der Reinigung oder Sensorik bei der Wartung, um nur einige Beispiele zu nennen.
Schutz von Beschäftigten, Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken, doch zudem Potential für Effizienzsteigerung !
Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Gefährdungsbeurteilung ?
Die Corona-Pandemie führt zu gestiegenen Anforderungen an die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Die Gefährdungsbeurteilung bildet gerade in dieser herausfordernden Zeit mehr denn je die Grundlage für ein sicheres und gesundes Arbeiten. Im Rahmen einer "coronabedingten" Gefährdungsbeurteilung können Sie als Arbeitgeber gezielt den gebührenden Mix aus technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen ermitteln und so Ihrer Verantwortung gerecht werden.
Rechtssichere Analyse der aktuellen Gefährdungslage ist wichtig !
Worauf kommt es an ?
Folgende zentrale Aspekte sind bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung relevant :
- Zutreffende Bewertung der betrieblichen Gefährdungssituation
- Ermittlung der wesentlichen Gefährdungen des Arbeitsplatzes bzw. der Tätigkeit
- Beurteilung der relevanten Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten einhergehend mit Berücksichtigung besonderer Personengruppen
- Veranlassung geeigneter Maßnahmen
- Gebührende Kontrolle der Wirksamkeit
- Plausible und nachvollziehbare Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung ist kein Hexenwerk, sondern vielmehr mit einem pragmatischen und gut strukturierten Ansatz zu bewerkstelligen
Betrachtungsbereiche sind dabei formell nach Bereich, Abteilung, Institution etc.abgrenzbar oder funktional nach Arbeitssystem, Prozess etc.
Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verlangen einen systematisch durchdachten Prozess für Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen. Dies umfasst :
- Definition der Betrachtungsbereiche
- Festlegung des Aktualisierungsintervalls
- Festlegung der Zuständigkeiten und Abläufe
- Ermittlung betrieblicher Orientierungswerte
- Festlegung von Instrumenten für die Durchführung
- Beauftragung oder Delegation des Prozesses
Systematisch durchdachtes Vorgehen ist entscheidend !
Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse ?
Oftmals werden die beiden Verfahren Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse vermengt. Dabei bestehen gravierende Unterschiede :
Risikoanalyse | Gefährdungsbeurteilung |
Allgemeine Aussagen zu Gefährdungen im Kontext übergreifenden Erkenntnisgewinns | Spezifische Aussagen zu konkreten Gefährdungen in konkreten Arbeitssituationen. |
Im Kern geht es um die Quantifizierung der Wahrscheinlichkeit eines negativen Ereignisses, was sich nur schwerlich auf die Realität der Arbeitsstätte übertragen lässt. | Die Gefährdungsbeurteilung folgt einem Erkenntnisziel, d.h. sie zielt darauf ab zu erkunden, ob Gefährdungen möglich ist, anstatt lediglich zu beschreiben, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Ereignis stattfindet. |
Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalysen sind keine gleichwertigen Verfahren !
FAZIT
Der Weg zur Wahrnehmung der Rolle als verantwortungsvoller Unternehmer verlangt folgende Schritte :
- Gefährdungen ermitteln
- Risiko bewerten und Gefährdungen beurteilen
- Konkrete Maßnahmen festlegen
- Durchführung der Maßnahmen
- Kontrolle der Wirksamkeit
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein betrieblich zu organisierender Prozess der Erkenntnisgewinnung, Maßnahmenableitung, Dokumentation und Kontrolle, der für diese Aufgabe bestimmte passgenaue Instrumente in den Dienst nimmt.
Fragen Sie sich, ob Ihr Unternehmen noch besser aufgestellt sein könnte ? Dann sprechen Sie mich gern an. Wir unterstützen Sie mit unserer praxiserprobten Methodik dabei, Ihr Unternehmen nicht nur sicherer, sondern auch effizienter zu machen.
Kontakt
Prof. Dr. Michael Simon
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